Defektes ORGA tauschen Stand: 27.05.2023

bzgl. der Rücksendung des defekten ORGAS gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Kein Vorabaustausch des Gerätes gewünscht:
Ob ein echter Garantieanspruch vorliegt, überprüft einzig und allein der Gerätehersteller in seinem Werk. Wird der Austausch des Gerätes als Garantiefall genehmigt, muss der Kunde das Tauschgerät nicht bezahlen.
Sollte werksseitig festgestellt werden, dass kein Defekt besteht, der unter die Garantie fällt, erhält der Kunde ebenfalls ein Tauschgerät, da aus sicherheitstechnischen Gründen die TI-fähigen Geräte nicht repariert werden dürfen.

Vorgehen:

Packen Sie das Gerät stoßsicher ein und senden es per Post mit allen Unterlagen (OHNE das VORABTAUSCH-Formular) an:

DGN TI Servicezentrum
Lorscher Str. 2
69469 Weinheim

b) Vorabaustausch auf direkten Wunsch des Kunden:
Das Tauschgerät wird schon VORAB - also noch bevor der Garantieanspruch werksseitig endgültig geklärt ist - an den Kunden verschickt.
Wird das "defekte" Gerät beim Hersteller anschließend analysiert und es kann keine Fehlfunktion/Defekt festgestellt werden, die unter die Garantie fällt, muss der Kunde das Tauschgerät bezahlen. Eine Erstattung der Kosten ist in diesem Fall nicht möglich.

Vorgehen:

Das defekte Gerät versenden Sie wie unter a) beschrieben.
ZUSÄTZLICH senden Sie das ausgefüllte Formular für den VORABTAUSCH an folgende FAXNUMMER beim DGN: 0211 77008165.
Das Tauschgerät wird schnellstmöglich an Sie versendet (idR in einer Woche, Angabe ohne Gewähr).
Erstellungsdatum: 26.05.23 12:35     Letzte Aktualisierung: 06.06.23 07:42