NFDM: Neues Q-MED.TI-Integrationsmodul für das Notfalldatenmanagement
Das VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) war nur der Einstieg in die TI:
Nun folgt das NFDM (Notfalldatenmanagement), mit dem medizinische Notfalldatensätze auf der elektronischen Gesundheitskarte angelegt und gespeichert werden können. Voraussetzung für die Dokumentation auf der Karte ist die Zustimmung des Patienten.
Weitere Anwendungen wie der KIM-Dienst, eMP (elektronischer Medikationsplan) und die ePA (elektronische Patientenakte) werden folgen.
Mit den bisher ausgerollten Konnektoren war lediglich das VSDM möglich. Um medizinische Anwendungen und sichere elektronische Kommunikation nutzen zu können, braucht der Konnektor ein Software-Update auf den sogenannten E-Health-Konnektor. Praxen, die einen secunet-Konnektor vom DGN haben, können über ein Upgrade zum eHealth-Konnektor aufrüsten.
Zur Anlage und Pflege von Notfalldatensätzen bietet Q-MED ein integriertes NFDM-Modul an.
Da bei einigen neuen Funktionen, z.B. der Neuanlage NFDM, eine PIN-Eingabe durch den Arzt oder den Patienten notwendig ist, ist die Anschaffung zusätzlicher Kartenterminals für die Behandlungsräume ratsam.
Für die Teilnahme am NFDM benötigen Ärzte einen eHBA der 2. Generation (eHBA 2.0). Dieser kann auf der medisign-Antragsplattform www.ehba.de durch den Arzt bestellt werden.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) weist den Arzt eindeutig als Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe aus und bietet einen sicheren Zugriff auf die TI und die elektronische Gesundheitskarte. Durch die Einführung der TI werden papierbasierte Abläufe zunehmend durch digitale Prozesse ersetzt. Der eHBA wird benötigt, um rechtssichere elektronische Unterschriften zu erstellen, die für einige medizinische Anwendungen (z. B. eArztbriefe, digitale Laborüberweisungen) zwingend erforderlich sind.
Vergütung/Förderung
Jede Vertragsarztpraxis erhält einmalig 530,00 Euro als Pauschale für die notwendigen technischen Updates.
Je angefangene 625 Betriebsstättenfälle wird ein weiteres E-Health-Kartenterminal mit 535,00 Euro gefördert.
Die Betriebskostenpauschale wird um 4,50 Euro je Quartal erhöht.
Das Anlegen eines Notfalldatensatzes wird in Form einer Einzelleistung mit 80 Punkten (GOP 01640/8, 79,00 Euro) vergütet.
Darüber hinaus erhalten die Praxen insbesondere für das Aktualisieren des Notfalldatensatzes einen Aufschlag auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen.
Weitere Details zur Förderung finden Sie auf der Website der KBV.
Unsere Angaben sind bewusst allgemein gehalten und ohne Gewähr. Sie sind nicht auf Ihre jeweilige spezifische Praxiskonstellation abgestimmt.
Bitte informieren Sie sich deswegen unbedingt zusätzlich bei Ihrer zuständigen KV über die besonderen Ausstattungsmerkmale und Fördermöglichkeiten für Ihre Praxis.
Wir senden Ihnen gerne ein Angebot für unser neues Integrationsmodul. Bitte melden Sie sich hierfür an der Hotline oder schicken Sie uns ein Ticket. Vielen Dank.
Nun folgt das NFDM (Notfalldatenmanagement), mit dem medizinische Notfalldatensätze auf der elektronischen Gesundheitskarte angelegt und gespeichert werden können. Voraussetzung für die Dokumentation auf der Karte ist die Zustimmung des Patienten.
Weitere Anwendungen wie der KIM-Dienst, eMP (elektronischer Medikationsplan) und die ePA (elektronische Patientenakte) werden folgen.
Mit den bisher ausgerollten Konnektoren war lediglich das VSDM möglich. Um medizinische Anwendungen und sichere elektronische Kommunikation nutzen zu können, braucht der Konnektor ein Software-Update auf den sogenannten E-Health-Konnektor. Praxen, die einen secunet-Konnektor vom DGN haben, können über ein Upgrade zum eHealth-Konnektor aufrüsten.
Zur Anlage und Pflege von Notfalldatensätzen bietet Q-MED ein integriertes NFDM-Modul an.
Da bei einigen neuen Funktionen, z.B. der Neuanlage NFDM, eine PIN-Eingabe durch den Arzt oder den Patienten notwendig ist, ist die Anschaffung zusätzlicher Kartenterminals für die Behandlungsräume ratsam.
Für die Teilnahme am NFDM benötigen Ärzte einen eHBA der 2. Generation (eHBA 2.0). Dieser kann auf der medisign-Antragsplattform www.ehba.de durch den Arzt bestellt werden.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) weist den Arzt eindeutig als Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe aus und bietet einen sicheren Zugriff auf die TI und die elektronische Gesundheitskarte. Durch die Einführung der TI werden papierbasierte Abläufe zunehmend durch digitale Prozesse ersetzt. Der eHBA wird benötigt, um rechtssichere elektronische Unterschriften zu erstellen, die für einige medizinische Anwendungen (z. B. eArztbriefe, digitale Laborüberweisungen) zwingend erforderlich sind.
Vergütung/Förderung
Jede Vertragsarztpraxis erhält einmalig 530,00 Euro als Pauschale für die notwendigen technischen Updates.
Je angefangene 625 Betriebsstättenfälle wird ein weiteres E-Health-Kartenterminal mit 535,00 Euro gefördert.
Die Betriebskostenpauschale wird um 4,50 Euro je Quartal erhöht.
Das Anlegen eines Notfalldatensatzes wird in Form einer Einzelleistung mit 80 Punkten (GOP 01640/8, 79,00 Euro) vergütet.
Darüber hinaus erhalten die Praxen insbesondere für das Aktualisieren des Notfalldatensatzes einen Aufschlag auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen.
Weitere Details zur Förderung finden Sie auf der Website der KBV.
Unsere Angaben sind bewusst allgemein gehalten und ohne Gewähr. Sie sind nicht auf Ihre jeweilige spezifische Praxiskonstellation abgestimmt.
Bitte informieren Sie sich deswegen unbedingt zusätzlich bei Ihrer zuständigen KV über die besonderen Ausstattungsmerkmale und Fördermöglichkeiten für Ihre Praxis.
Wir senden Ihnen gerne ein Angebot für unser neues Integrationsmodul. Bitte melden Sie sich hierfür an der Hotline oder schicken Sie uns ein Ticket. Vielen Dank.